• Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes
    • Einleitung
      • 1. Zweck, Adressatinnen und Adressaten
      • 2. Arbeiten mit den GTR
      • 3. Neuerungen in der vorliegenden Neuauflage
        • 4. Erlassformen
          • Im Allgemeinen 
          • Erlassformen der Bundesversammlung
      • 5. Die GTR nach Randziffern geordnet
    • 1. Titel Bundesgesetze
      • 1. Kapitel Neues Gesetz oder Totalrevision eines Gesetzes
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Titel
          • Vollständiger Titel
          • Kurztitel
          • Abkürzung des Erlasstitels
          • Datum
        • 3. Abschnitt Ingress
        • 4. Abschnitt Einleitungsteil
          • Eigenständige Begriffsbestimmungen
          • Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
          • Entsprechungen von Ausdrücken
        • 5. Abschnitt Hauptteil
          • Formale Gliederung und Gestaltung
            • Die Gliederungseinheiten im Überblick
            • Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
            • Gliederung und Gestaltung der Artikel
              • Randtitel (Marginalie)
              • Sachüberschrift
              • Absätze
              • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
              • Sätze
          • Verweisung
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Verweisung innerhalb eines Erlasses
            • Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
              • Grundregeln
              • Ausnahmen
                • Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
                • Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
                • Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
                • Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
                • Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
            • Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
            • Verweise auf ganze Rechtsbereiche
            • Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
            • Zitierweise und Angabe der Fundstelle
            • Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
            • Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
              • Einführung
              • Ausgestaltung von Verweisen
                • Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
                • Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
                  • Normalfall: Kurzform-Verweisung
                  • Ausnahme: Ausführliche Verweisung
                • Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
                  • Grundsatz
                  • Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
                  • Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte
                • Mehrfachverweis im gleichen Artikel
              • Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in einem Gesetz (Gesamtpaket)
                • 1. Einleitende Bemerkungen
                • 2. Im Ingress
                • 3. In einem Artikel
                • 4. Zitierweise eines einzelnen Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommens
                  • 4.1 GTR-Regeln
                  • 4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
                  • 4.3 Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
                • 5. Gestaltung des Anhangs
                  • 5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
                  • 5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
                  • 5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
              • Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
                • 1. Abschnitt Nennung nur des Basisrechtsakts
                • 2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderung
                • 3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
                • 4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
              • Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
              • Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
              • Keine Angabe von Bezugsquellen
          • Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
            • Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
            • Keine Nennung von Einheiten unterhalb der Amtsstufe
            • Verwendung der Abkürzungen
        • 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
          • Aufhebung anderer Erlasse
          • Änderung anderer Erlasse
          • Übergangsbestimmungen
          • Koordinationsbestimmungen
          • Vollzugsklausel
          • Referendumsklausel
          • Inkrafttreten
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Rückwirkendes Inkrafttreten
            • Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
            • – Inkrafttreten an Bundesrat delegiert 
            • – Inkrafttreten durch das Parlament beschlossen
            • Inkrafttreten dringlicher Bundesgesetze
            • Gestaffeltes Inkrafttreten
              • – Inkraftsetzung durch das Parlament
              • – Inkraftsetzung ganz oder teilweise an Bundesrat delegiert
              • Teilinkraftsetzungsverordnungen (Sonderfall des gestaffelten Inkrafttretens)
                • – Titel
                • – Inhalt und Struktur
                • – klare Bezeichnung der Bestimmungen, die in Kraft gesetzt wurden
            • Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
          • Befristung
        • 7. Abschnitt Anhänge
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Gliederung und Gestaltung der Anhänge
      • 2. Kapitel Änderungserlasse eines Gesetzes
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Begriff der Änderung
        • 3. Abschnitt Parallelität der Form
        • 4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
        • 5. Abschnitt Titel
        • 6. Abschnitt Ingress
        • 7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Änderung des Erlasstitels
          • Änderung des Ingresses
          • Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
          • Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
          • Gestaltung geänderter Bestimmungen
          • Bezeichnung aufgehobener Bestimmungen
          • Umnummerierung von Anhängen
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
        • 8. Abschnitt Schlussbestimmungen
        • 9. Abschnit Anhänge
          • Verschachtelung von Anhängen vermeiden
          • Hinzufügen eines Anhangs
          • Änderung von Anhängen
        • 10. Abschnitt Mantelerlass
      • 3. Kapitel Aufhebungserlasse
        • 1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
        • 2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
    • 2. Titel Verordnungen der Bundesversammlung
      • 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Titel
          • Vollständiger Titel
          • Kurztitel
          • Abkürzung des Erlasstitels
          • Datum
        • 3. Abschnitt Ingress
        • 4. Abschnitt Einleitungsteil
          • Eigenständige Begriffsbestimmungen
          • Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
          • Entsprechung von Ausdrücken
        • 5. Abschnitt Hauptteil
          • Formale Gliederung und Gestaltung
            • Gliederungseinheiten im Überblick
            • Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
            • Gliederung und Gestaltung der Artikel
              • Sachüberschrift
              • Randtitel (Marginalie)
              • Absätze
              • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
              • Sätze
          • Verweisung
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Verweisung innerhalb eines Erlasses
            • Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
              • Grundregeln
              • Ausnahmen
                • Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
                • Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
                • Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
                • Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
                • Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
            • Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
            • Verweise auf ganze Rechtsbereiche
            • Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
            • Zitierweise und Angabe der Fundstelle
            • Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
            • Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
              • Einführung
              • Ausgestaltung von Verweisen
                • Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
                • Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
                  • Normalfall: Kurzform-Verweisung
                  • Ausnahme: Ausführliche Verweisung
                • Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
                  • Grundsatz
                  • Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
                  • Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte
                • Mehrfachverweis im gleichen Artikel
              • Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in einem Gesetz (Gesamtpaket)
                • 1. Einleitende Bemerkungen
                • 2. Im Ingress
                • 3. In einem Artikel
                • 4. Zitierweise eines einzelnen Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommens
                  • 4.1 GTR-Regeln
                  • 4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
                  • 4.3 Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
                • 5. Gestaltung des Anhangs
                  • 5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
                  • 5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
                  • 5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
              • Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
                • 1. Abschnitt Nennung nur des Basisrechtsakts
                • 2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderung
                • 3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
                • 4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
              • Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
              • Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
              • Keine Angabe von Bezugsquellen
          • Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
            • Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
            • Keine Nennung von Einheiten unterhalb der Amtsstufe
            • Verwendung der Abkürzungen
        • 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
          • Aufhebung anderer Erlasse
          • Änderung anderer Erlasse
          • Übergangsbestimmungen
          • Keine Referendumsklausel
          • Inkrafttreten
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Rückwirkendes Inkrafttreten
            • Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
            • Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
          • Befristung
        • 7. Abschnitt Anhänge
          • Gliederung und Gestaltung der Anhänge
      • 2. Kapitel Änderungserlasse einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision
        • 2. Abschnitt Begriff der Änderung
        • 3. Abschnitt Parallelität der Form
        • 4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
        • 5. Abschnitt Titel
        • 6. Abschnitt Ingress
        • 7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Änderung des Erlasstitels
          • Änderung des Ingresses
          • Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
          • Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
          • Gestaltung geänderter Bestimmungen
          • Gestaltung von Aufhebungserlassen
          • Umnummerierung von Anhängen
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
        • 8. Abschnitt Schlussbestimmungen
        • 9. Abschnitt Anhänge
          • Änderung von Anhängen
          • Hinzufügen eines Anhangs
          • Verschachtelung von Anhängen vermeiden
        • 10. Abschnitt Mantelerlass
      • 3. Kapitel Aufhebungserlasse einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
        • 2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
    • 3. Titel Bundesbeschlüsse
      • 1. Kapitel Bundesbeschluss über eine Teilrevision der Bundesverfassung
        • 1. Abschnitt Titel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Behördenvorlagen
        • 2. Abschnitt Ingress
        • 3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel
          • Absätze
          • Sätze
            • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
        • 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Referendumsklausel
      • 2. Kapitel Bundesbeschluss über die Volkinitiative
        • 1. Abschnitt Titel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Volksinitiativen
        • 2. Abschnitt Ingress
        • 3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel
          • Absätze
          • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
          • Sätze
        • 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Referendumsklausel
      • 3. Kapitel Bundesbeschluss über eine Volksinitiative, der ein direkter Gegenentwurf gegenübergestellt wird
        • 1. Abschnitt Titel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Volksinitiativen
          • Volksinitiativen mit direktem Gegenentwurf 
        • 2. Abschnitt Ingress
        • 3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel
          • Absätze
          • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
          • Sätze
        • 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Referendumsklausel
            • Bundesbeschluss über eine Volksinitiative, der ein direkter Gegenentwurf gegenübergestellt wird
            • Bundesbeschluss über den direkten Gegenentwurf
      • 4. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht
        • 1. Abschnitt Titel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel eines Bundesbeschlusses über die Übernahme und Umsetzung von Rechtsakten im Bereich Schengen/Dublin 
            • Genehmigung eines Notenaustauschs
            • Genehmigung mehrerer Notenaustausche
        • 2. Abschnitt Ingress
        •  3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel 
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel
          • Absätze
          • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
          • Sätze
        • 4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags
            • Bestimmung über die Genehmigung von Notenaustauschen Schengen/Dublin
              • Titel eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung eines Notenaustauschs im Bereich Schengen/Dublin
                • Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtsakts
                • Kurzform
                • Offizieller Kurztitel
              • Genehmigung eines Notenaustauschs
              • Genehmigung mehrerer Notenaustausche
              • Angabe der Fundstelle
          • Ratifikation - Beitritt
          • Vorbehalte und Erklärungen
          • Rückzug und Vorbehalten
        • 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Referendumsklausel
            • Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht 
            • Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem fakulativen Referendum untersteht
          • Inkrafttreten
      • 5. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht 
        • 1. Abschnitt Titel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel eines Bundesbeschlusses über die Übernahme und Umsetzung von Rechtsakten im Bereich Schengen/Dublin 
            • Genehmigung eines Notenaustauschs
            • Genehmigung mehrerer Notenaustausche
        • 2. Abschnitt Ingress
        • 3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel
          • Absätze
          • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
          • Sätze
        • 4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags
            • Bestimmungen über die Genehmigung von Notenaustauschen Schengen/Dublin
              • Titel eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung eines Notenaustauschs im Bereich Schengen/Dublin
                • Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtakts
                • Kurzform
                • Offizieller Kurztitel
              • Genehmigung eines Notenaustauschs
              • Genehmigung mehrerer Notenaustausche
              • Angabe der Fundstelle
          • Genehmigung völkerrechtlicher Verträge mit gleichzeitiger Umsetzung
          • Rückzug von Vorbehalten
          • Vorbehalte und Erklärungen
          • Rückzug von Vorbehalten
        • 5. Abschnitt Referendumsklausel
          • Referendumsklausel
          • Inkrafttreten
            • – Inkrafttreten an Bundesrat delegiert 
            • – Inkrafttreten durch das Parlament beschlossen
            • Rückwirkendes Inkrafttreten
            • Inkrafttreten dringlicher Bundesgesetze
            • Gestaffeltes Inkrafttreten
              • – Inkraftsetzung durch das Parlament
              • – Inkraftsetzung ganz oder teilweise an Bundesrat delegiert
              • Teilinkraftsetzungsverordnungen (Sonderfall des gestaffelten Inkrafttretens)
                • – Titel
                • – Inhalt und Struktur
                • – klare Bezeichnung der Bestimmungen, die in Kraft gesetzt wurden
      • 6. Kapitel Einfacher Bundesbeschluss
        • 1. Abschnitt Titel
        • 2. Abschnitt Ingress
        • 3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Titel
          • Absätze
          • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
          • Sätze
        • 4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen
          • Kreditbeschlüsse
          • Genehmigung von Erlassen anderer Behörden
        • 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Referendumsklausel
          • Inkfrafttreten
      • 7. Kapitel Änderung allgemeinverbindlicher Bundesbeschlüsse
        • 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
        • 2. Abschnitt Totalrevision
        • 3. Abschnitt Teilrevision
          • 1. Abschnitt Titel des Änderungserlasses
          • 2. Abschnitt Gestaltung des Änderungserlasses
    • 4. Titel Verordnungen des Bundesrates
      • 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Titel
          • Vollständiger Titel
          • Kurztitel
          • Abkürzung des Erlasstitels
          • Datum
          • Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde
        • 3. Abschnitt Ingress
        • 4. Abschnitt Einleitungsteil
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Definition
          • Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
          • Entsprechung von Ausdrücken
        • 5. Abschnitt Hauptteil
          • Formale Gliederung und Gestaltung
            • Gliederungseinheiten im Überblick
            • Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
            • Gliederung und Gestaltung der Artikel
              • Sachüberschrift
              • Randtitel (Marginalie)
              • Absätze
              • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
              • Sätze
          • Verweisung
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Verweisung innerhalb eines Erlasses
            • Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
              • Grundregeln
              • Ausnahmen
                • Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
                • Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
                • Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
                • Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
                • Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
            • Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
            • Verweise auf ganze Rechtsbereiche
            • Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
            • Zitierweise und Angabe der Fundstelle
            • Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
            • Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
              • Einführung
              • Ausgestaltung von Verweisen
                • Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
                • Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
                  • Normalfall: Kurzform-Verweisung
                  • Ausnahme: Ausführliche Verweisung
                • Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
                  • Grundsatz
                  • Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
                  • Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rechtsakte
                • Mehrfachverweise im gleichen Artikel
              • Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in Verordnungen (Gesamtpaket)
                • 1. Einleitende Bemerkungen
                • 2. Im Ingress
                • 3. In einem Artikel
                • 4. Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
                  • 4.1 GTR-Regeln
                  • 4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
                  • 4.3 Zitierung der Hauptabkommen (SAA, DAA)
                • Gestaltung des Anhangs
                  • 5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
                  • 5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
                  • 5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
              • Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
                • 1. Abschnitt Nennung des Basisrechtsakts
                • 2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderungen
                • 3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
                • 4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
              • Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
              • Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
              • Keine Angabe von Bezugsquellen
          • Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
            • Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
            • Nennung von Verwaltungseinheiten unterhalb der Amtsstufe
            • Verwendung der Abkürzungen
        • 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
          • Vollzug
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
          • Aufhebung anderer Erlasse
          • Änderung anderer Erlasse
          • Übergangsbestimmungen
          • Inkrafttreten
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
            • Rückwirkendes Inkrafttreten
            • Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
            • Gestaffeltes Inkrafttreten
          • Befristung
          • Gestaltung der Unterschriften
        • 7. Abschnitt Anhänge
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Gliederung und Gestaltung der Artikel
      • 2. Kapitel Änderungserlass einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Begriff der Änderung
        • 3. Abschnitt Parallelität der Form
        • 4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
        • 5. Abschnitt Titel
        • 6. Abschnitt Ingress
        • 7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Änderung des Erlasstitels
          • Änderung des Ingresses
          • Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
          • Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
          • Gestaltung geänderter Bestimmungen
          • Bezeichnung aufgehobener Bestimmungen
          • Umnummerierung von Anhängen
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
        • 8. Abschnitt Schlussbestimmungen
        • 9. Abschnitt Anhänge
          • Hinzufügen eines Anhangs
          • Verschachtelung von Anhängen vermeiden
          • Änderung von Anhängen
        • 10. Abschnitt Mantelerlass
      • 3. Kapitel Aufhebungserlass einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
        • 2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
      • 4. Kapitel Gebührenverordnung
        • 1. Abschnitt Titel
        • 2. Abschnitt Kurztitel
        • 3. Abschnitt Abkürzungen der Titel
        • 4. Abschnitt Ingress
        • 5. Abschnitt Wie soll man anfangen?
        • 6. Abschnitt Verweis auf die Allgemeine Gebührenverordnung
          • 6.1 Spezielle Gebührenverordnungen
          • 6.2 Andere Verordnungen
        • 7. Abschnitt Typische Formulierungen
    • 5. Titel Verordnungen der Departemente
      • 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Titel
          • Vollständiger Titel
          • Kurztitel
          • Abkürzung des Erlasstitels
          • Datum
          • Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde
        • 3. Abschnitt Ingress
        • 4. Abschnitt Einleitungsteil
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Definition
          • Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
          • Entsprechung von Ausdrücken
        • 5. Abschnitt Hauptteil
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Formale Gliederung und Gestaltung
            • Gliederungseinheiten im Überblick
            • Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
            • Gliederung und Gestaltung der Artikel
              • Sachüberschrift
              • Randtitel (Marginalie)
              • Absätze
              • Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
              • Sätze
          • Verweisung
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Verweisung innerhalb eines Erlasses
            • Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
              • Grundregeln
              • Ausnahmen
                • Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
                • Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
                • Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
                • Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
                • Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
            • Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
            • Verweise auf ganze Rechtsbereiche
            • Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
            • Zitierweise und Angabe der Fundstelle
            • Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
            • Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
              • Einführung
              • Ausgestaltung von Verweisen
                • Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
                • Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
                  • Normalfall: Kurzform-Verweisung
                  • Ausnahme: Ausführliche Verweisung
                • Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
                  • Grundsatz
                  • Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
                  • Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rechtsakte
                • Mehrfachverweise im gleichen Artikel
              • Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in Verordnungen (Gesamtpaket)
                • 1. Einleitende Bemerkungen
                • 2. Im Ingress
                • 3. In einem Artikel
                • 4. Zitierweise eines einzelnen Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommens
                  • 4.1 GTR-Regeln
                  • 4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
                  • 4.3 Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
                • Gestaltung des Anhangs
                  • 5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
                  • 5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
                  • 5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
              • Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
                • 1. Abschnitt Nennung des Basisrechtsakts
                • 2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderungen
                • 3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
                • 4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
              • Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
              • Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
              • Keine Angabe von Bezugsquellen
          • Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
            • Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
            • Nennung von Verwaltungseinheiten unterhalb der Amtsstufe
            • Verwendung der Abkürzungen
        • 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
          • Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
          • Vollzug
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
          • Aufhebung anderer Erlasse
          • Änderung anderer Erlasse
          • Übergangsbestimmungen
          • Inkrafttreten
            • Allgemeine Bestimmungen
            • Rückwirkendes Inkrafttreten
            • Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
            • Gestaffeltes Inkrafttreten
            • Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
          • Befristung
          • Gestaltung der Unterschriften
        • 7. Abschnitt Anhänge
          • Gliederung und Gestaltung der Artikel
      • 2. Kapitel Änderungserlass einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
        • 2. Abschnitt Begriff der Änderung
        • 3. Abschnitt Parallelität der Form
        • 4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
        • 5. Abschnitt Titel
        • 6. Abschnitt Ingress
        • 7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
          • Allgemeine Bestimmungen
          • Änderung des Erlasstitels
          • Änderung des Ingresses
          • Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
          • Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
          • Gestaltung geänderter Bestimmungen
          • Bezeichnung aufgehobener Bestimmungen
          • Umnummerierung von Anhängen
          • Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
        • 8. Abschnitt Schlussbestimmungen
        • 9. Abschnitt Anhänge
          • Hinzufügen eines Anhangs
          • Verschachtelung von Anhängen vermeiden
          • Änderung von Anhängen
        • 10. Abschnitt Mantelerlass
      • 3. Kapitel Aufhebungserlass einer Verordnung
        • 1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
        • 2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
      • 4. Kapitel Gebührenverordnung
        • 1. Abschnitt Titel
        • 2. Abschnitt Kurztitel
        • 3. Abschnitt Abkürzung der Titel
        • 4. Abschnitt Ingress
        • 5. Abschnitt Wie soll man anfangen?
        • 6. Abschnitt Verweis auf die Allgemeine Gebührenverordnung
          • 6.1 Spezielle Gebührenverordnungen
          • 6.2 Andere Verordnungen
        • 7. Abschnitt Typische Formulierungen
    • 6. Titel Verwaltungsverordnungen des Bundesrates, der Departemente und der Ämter
      • 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
      • 2. Kapitel Gestaltung
        • Grundsatz
        • Neuerlasse
        • Änderung
        • Veröffentlichung
    • Endnote