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2 | Ein Erlass gliedert sich grundsätzlich in Erlasstitel, Ingress und Erlasskörper. Der Erlasskörper besteht in der Regel aus einem Einleitungsteil, einem Hauptteil und aus Schlussbestimmungen. Ein Erlass kann überdies Anhänge enthalten. |
Vergleiche Gesetzgebungsleitfaden, Rz. 601–633 und 168.