Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 5. Titel Verordnungen der Departemente > 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung > 6. Abschnitt Schlussbestimmungen > Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge

Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge

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42Für die Schlussbestimmungen gilt folgende Reihenfolge:
Vollzug
Aufhebung anderer Erlasse
Änderung anderer Erlasse
Übergangsbestimmungen
Koordinationsbestimmungen
Referendum
Inkrafttreten
Befristung.
43Die Überschrift des Abschnitts bzw. Artikels lautet «Schluss­be­stim­mun­gen». Muss nur das Inkrafttreten geregelt wer­den, so lautet die Überschrift «Inkrafttreten» oder, bei Bundesgesetzen, «Referendum und Inkrafttreten».