93 | Ein Anhang trägt ganz oben rechts die Bezeichnung «Anhang», gefolgt von einer arabischen Ziffer, sofern der Erlass mehrere Anhänge hat (z.B. «Anhang 1»). Darunter steht in Klammern der präzise Verweis auf die Bestimmungen im Erlasskörper, in denen auf den betreffenden Anhang verwiesen wird. Zum Titel des Anhangs vergleiche Randziffer 69. |
94 | Anhänge dürfen nicht wie Bestimmungen im Erlasskörper in Artikel, Absätze, Buchstaben usw. gegliedert werden. Sie werden in der Regel dezimal gegliedert und sind gemäss dem folgenden Beispiel zu gestalten: |
Anhang 1 (Art. 15) Betäubung durch Bolzenschuss
1 Anforderungen an Geräte und Munition
… |
95 | Anhänge, in denen andere Erlasse aufgehoben oder geändert werden, werden nach den folgenden Mustern gestaltet (vgl. auch Rz. 50); die Aufzählung der Erlasse erfolgt in arabischen Ziffern. |
Muster für die Aufhebung und die Änderung mehrerer anderer Erlasse: |
Anhang … / Anhang (Art. …) / (Ziff. …) Aufhebung und Änderung anderer Erlasse I Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:
II Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: 1. Bundesgesetz vom …14 über … / Verordnung vom …14 über … Art. … … 2. Bundesgesetz vom …15 über … / Verordnung vom …15 über … Art. … …
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Muster für die Änderung eines einzigen anderen Erlasses: |
Anhang … / Anhang (Art. …) / (Ziff. …) Änderung eines anderen Erlasses Das Bundesgesetz vom …12 über … / Die Verordnung vom …12 über … wird wie folgt geändert: Art. … …
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Muster für die Änderung mehrerer anderer Erlasse: |
Anhang … / Anhang (Art. …) / (Ziff. …) Änderung anderer Erlasse Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: 1. Bundesgesetz vom …14 über … / Verordnung vom …14 über … Art. … … 2. Bundesgesetz vom …15 über … / Verordnung vom …15 über … Art. … …
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95a* | Für die Änderung eines Anhangs eines Erlasses, der seinerseits in einem Anhang zu einem anderen Erlass oder im Rahmen eines Mantelerlasses geändert wird, gelten die Regeln von Randziffer 300. |
* Randziffer eingefügt durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 18. Mai 2017. |