69 | Der Zusammenhang zwischen Erlasskörper und Anhang muss immer gewahrt sein. Im Erlasstext wird mittels einer Bestimmung mit normativem Charakter auf den Anhang verwiesen (z.B.: «Betriebe werden zugelassen, wenn sie die Anforderungen nach Anhang 1 erfüllen.»). Im Anhang ist – oben rechts und in Klammern, unter der Nummerierung – auf die entsprechende Bestimmung des Erlasses zu verweisen (vgl. Rz. 93). Der Wortlaut im Erlasskörper und der Titel des Anhangs müssen möglichst übereinstimmen. |
Beispiel: |
1 Die Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Artikel 20 Absatz 1 FMV findet sich in Anhang 2. …
Anhang 2 (Art. 17 Abs. 1) Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (Zusatzstoffliste)
… |
Zur Änderung von Anhängen und zur Ergänzung eines Erlasses um einen weiteren Anhang vergleiche die Randziffern 297 und 298. |