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69Der Zusammenhang zwischen Erlasskörper und Anhang muss immer ge­wahrt sein. Im Erlasstext wird mittels einer Bestimmung mit normativem Cha­rakter auf den Anhang verwiesen (z.B.: «Betriebe wer­den zu­gelassen, wenn sie die Anforderungen nach Anhang 1 erfüllen.»). Im Anhang ist – oben rechts und in Klammern, unter der Nummerierung – auf die entspre­chende Bestim­mung des Erlasses zu verweisen (vgl. Rz. 93). Der Wortlaut im Erlasskörper und der Titel des Anhangs müssen möglichst übereinstimmen.
Beispiel:
Art. 17Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe

1 Die Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Artikel 20 Absatz 1 FMV findet sich in Anhang 2.

 

Anhang 2

(Art. 17 Abs. 1)

Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (Zusatzstoffliste)

 

è *AS 2011 5699

Zur Änderung von Anhängen und zur Ergänzung eines Erlasses um einen weiteren Anhang vergleiche die Randziffern 297 und 298.