93 | Ein Anhang trägt ganz oben rechts die Bezeichnung «Anhang», gefolgt von einer arabischen Ziffer, sofern der Erlass mehrere Anhänge hat (z.B. «Anhang 1»). Darunter steht in Klammern der präzise Verweis auf die Bestimmungen im Erlasskörper, in denen auf den betreffenden Anhang verwiesen wird. Zum Titel des Anhangs vergleiche Randziffer 69. |