65 | Abgesehen von Anhängen zur Aufhebung und zur Änderung anderer Erlasse (vgl. Rz. 48) können Bestimmungen eines Erlasses in Anhängen platziert werden, wenn dies die Verständlichkeit des Erlasses erhöht. Dieses Vorgehen ist insbesondere angezeigt, wenn der Regelungsgegenstand nicht mit der üblichen Struktur der Artikelgliederung dargestellt werden kann oder wenn zur korrekten Anwendung des Erlasses grafische Darstellungsmethoden unumgänglich sind. |
Typische Beispiele sind: |
a. | umfangreiche Listen oder Tabellen; è AS 2007 1023, Anhang 1 (Frequenztabellen), AS 2012 2147 (Listen chemischer Stoffe), AS 2006 1945, Anhang 1 (Datenkataloge mit Zugriffsrechten für Informationssysteme), AS 2008 5343, Anhang (Gebührentarif) |
b. | normative Grafiken (insbesondere Piktogramme) und Tabellen; è AS 2007 821, Anhang 1 Ziffern 1 und 7; AS 2011 1985, Beilage |
d. | umfangreiche Begriffsbestimmungen oder Listen mit Entsprechungen von Ausdrücken; è AS 2007 6267, Anhang 1 |
66 | Nicht normative Grafiken (vgl. Rz. 65 Bst. c) sind zulässig, soweit sie das Verständnis komplexer oder sehr technischer materieller Bestimmungen erleichtern. |
67 | Die Verwendung von Farben ist nur für normative Grafiken (insbesondere Piktogramme, vgl. Rz. 65 Bst. b) erlaubt. è AS 2009 4241; AS 2011 3477, Energie-Etiketten in Anhang 3.6. |
68 | Hat ein Erlass mehrere Anhänge, so werden diese in der Reihenfolge der betreffenden Erlassbestimmungen angeordnet und mit arabischen Ziffern nummeriert è AS 1999 476. |
69 | Der Zusammenhang zwischen Erlasskörper und Anhang muss immer gewahrt sein. Im Erlasstext wird mittels einer Bestimmung mit normativem Charakter auf den Anhang verwiesen (z.B.: «Betriebe werden zugelassen, wenn sie die Anforderungen nach Anhang 1 erfüllen.»). Im Anhang ist – oben rechts und in Klammern, unter der Nummerierung – auf die entsprechende Bestimmung des Erlasses zu verweisen (vgl. Rz. 93). Der Wortlaut im Erlasskörper und der Titel des Anhangs müssen möglichst übereinstimmen. |
Beispiel: |
1 Die Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Artikel 20 Absatz 1 FMV findet sich in Anhang 2. …
Anhang 2 (Art. 17 Abs. 1) Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (Zusatzstoffliste)
… |
Zur Änderung von Anhängen und zur Ergänzung eines Erlasses um einen weiteren Anhang vergleiche die Randziffern 297 und 298. |