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48Umfassen die Bestimmungen zur Aufhebung und zur Änderung anderer Erlasse zusammen mehr als eine Druckseite, so werden sie in einem An­hang aufgeführt. Im Erlasskörper wird in diesem Fall auf den Anhang verwiesen:
in einem neuen Erlass: mit einem Artikel
in einem Änderungserlass: mit einer römi­schen Ziffer (vgl. Rz. 290).
Darstellung in einem neuen Erlass:
Art. …Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang … / im Anhang geregelt.

oder
Art. …Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird in Anhang … / im Anhang geregelt.

Darstellung in einem Änderungserlass:

II

Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang … / im Anhang geregelt.

oder

II

Die Änderung anderer Erlasse wird in Anhang … / im Anhang geregelt.

Zur Darstellung der Anhänge siehe die Randziffern 93, 94, 95.

Enthält ein Erlass weitere Anhänge, so ist der Anhang zur Aufhebung und Änderung anderer Erlasse hinter die­sen Anhängen zu platzieren und entsprechend zu nummerieren. è AS 2011 2699, Art. 47 und Anhang 8