65 | Abgesehen von Anhängen zur Aufhebung und zur Änderung anderer Erlasse (vgl. Rz. 48) können Bestimmungen eines Erlasses in Anhängen platziert werden, wenn dies die Verständlichkeit des Erlasses erhöht. Dieses Vorgehen ist insbesondere angezeigt, wenn der Regelungsgegenstand nicht mit der üblichen Struktur der Artikelgliederung dargestellt werden kann oder wenn zur korrekten Anwendung des Erlasses grafische Darstellungsmethoden unumgänglich sind. |
Typische Beispiele sind: |
a. | umfangreiche Listen oder Tabellen; è AS 2007 1023, Anhang 1 (Frequenztabellen), AS 2012 2147 (Listen chemischer Stoffe), AS 2006 1945, Anhang 1 (Datenkataloge mit Zugriffsrechten für Informationssysteme), AS 2008 5343, Anhang (Gebührentarif) |
b. | normative Grafiken (insbesondere Piktogramme) und Tabellen; è AS 2007 821, Anhang 1 Ziffern 1 und 7; AS 2011 1985, Beilage |