182 | Verordnungen über die Teilinkraftsetzung eines Gesetzes (Teilinkraftsetzungsverordnungen) dienen dazu, Bestimmungen des Gesetzes in Kraft zu setzen, wenn andere Bestimmungen bereits früher in Kraft gesetzt worden sind. Die erste Teilinkraftsetzung erfolgt nicht mit einer Teilinkraftsetzungsverordnung, sondern entweder direkt im betreffenden Erlass selber oder mit einem blossen Bundesratsbeschluss, der mit dem Erlass zusammen publiziert wird. |