<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>
Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 1. Kapitel Bundesbeschluss über eine Teilrevision der Bundesverfassung > 4. Abschnitt Schlussbestimmungen > Referendumsklausel
II
Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.