Referendumsklausel

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 1. Kapitel Bundesbeschluss über eine Teilrevision der Bundesverfassung > 4. Abschnitt Schlussbestimmungen > Referendumsklausel

Referendumsklausel

PDF document Previous pageReturn to chapter overview Next page
221Die Referendumsklausel eines von den Behörden ausgehenden Bundesbeschlusses über eine Teilrevision der Bundesverfassung lautet wie folgt:

II

Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.