Kreditbeschlüsse

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Kreditbeschlüsse

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211*In Kreditbeschlüssen sind Formulierungen nach den folgenden Mustern zu verwen­den:

Für den Erwerb / den Bau / die Errichtung … wird ein …kredit [z.B. Verpflichtungskredit, Rahmenkredit, Gesamtkredit] von … bewilligt.

oder

Für die Weiterführung von … wird ein ...kredit von … für eine Mindestdauer von … bewilligt.

 

* Randziffer geändert durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 26. April 2018.

211a*In Beschlüssen über befristete Verpflichtungskredite oder über Zahlungsrahmen ist anzugeben, von welchen Teuerungsannahmen man bei der Bemessung der Kreditbeträge ausgegangen ist; in begründeten Fällen kann nach Rücksprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung auf diese Angaben verzichtet werden. Die Angaben formuliert man in einem separaten Artikel oder Absatz. Die Formulierung folgt nachstehendem Beispiel:

Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2017 (100,8 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

a.2018: +0,3 %;

b.2019: +0,7 %;

c.2020: +0,5 %;

d.ab 2021: jährlich +1,0 %.

* Randziffer eingefügt durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 26. April 2018.