112 | Mit der Formulierung «das Bundesgesetz vom … über …» verweist man auf genau diesen Erlass. |
Hingegen verweist man mit der Formulierung «die Bundesgesetzgebung über …» auf das betreffende Bundesgesetz samt seinen Verordnungen. Bei solchen Verweisen können in einer Fussnote die SR-Nummern der betreffenden Erlasse angegeben werden.