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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 4. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht > 1. Abschnitt Titel > Titel eines Bundesbeschlusses über die Übernahme und Umsetzung von Rechtsakten im Bereich Schengen/Dublin
Die Bundesbeschlüsse sind nach den GTR (Rz. 187–232) zu gestalten. Zudem sind folgende Besonderheiten zu beachten.