110 | Zitiert man einen Erlass, der noch nicht in Kraft ist, so gibt man zusätzlich zur SR-Fundstelle die Fundstelle in der AS an. Falls ein referendumspflichtiger Erlass noch nicht in der AS publiziert ist, gibt man die Fundstelle der Referendumsvorlage im BBl an. |
Beispiele zu den Randziffern 107, 108, 109, 110:
Der Bundesrat legt die Entschädigung der Mitglieder des Institutsrats fest. Artikel 6a des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20004 (BPG) ist anwendbar. …
1 Die Geschäftsleitung und das übrige Personal unterstehen dem BPG6. 2 Das Institut ist der Arbeitgeber nach Artikel 3 Absatz 2 BPG.
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Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf … verordnet: …
1 Diese Verordnung gilt, soweit nicht das Übereinkommen von Montreal anwendbar ist, für jede Inlandbeförderung und internationale Beförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern…
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