5. Abschnitt Hauptteil

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5. Abschnitt Hauptteil

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41Die Gliederung des Hauptteils, die Reihenfolge der einzelnen Bestimmun­gen und deren For­mulierung müssen für jede Materie nach den besonde­ren Ver­hältnissen und Rechtsetzungsbe­dürfnissen festgelegt werden. Vgl. dazu den Gesetzgebungsleitfaden, 601–633 und 168.