Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 4. Titel Verordnungen des Bundesrates > 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung > 5. Abschnitt Hauptteil > Verweisung > Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR > Ausnahmen > Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang

Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang

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109Bei wiederholter Zitierung eines Erlasses im gleichen Artikel werden das Datum und die Fund­stelle nur das erste Mal aufgeführt. Innerhalb von Anhängen kann auf die Wiederholung von Fundstelle und Datum ebenfalls verzichtet werden (Anhänge zur Änderung anderer Erlasse folgen dieser Regel nicht, sondern richten sich nach den Rz. 307 und 314).