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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 4. Titel Verordnungen des Bundesrates > 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung > 5. Abschnitt Hauptteil > Verweisung > Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR > Ausnahmen > Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden