Gestaffeltes Inkrafttreten

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Gestaffeltes Inkrafttreten

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245Für das gestaffelte Inkrafttreten von Verordnungen gelten sinngemäss die Randziffern 176186. Im Unterschied zu den Gesetzen wird das Inkraftsetzen bei den Verordnungen in der Regel jedoch nicht delegiert. Mit den folgenden Formeln können die meisten Fälle geregelt werden:

Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:

a.die Artikel … am …;
b.die Artikel … am …
oder

1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am … in Kraft.

2 Die Artikel … treten am … in Kraft.