146 | Bereits publizierte EU-Rechtsakte sind häufig von späteren Berichtigungen betroffen; diese werden im ABl. publiziert. Die berichtigten Fassungen sind zwar rechtsverbindliche Publikationen. In den meisten Fällen betreffen sie jedoch die Korrektur sprachlicher Versehen, insbesondere von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen. In der Schweiz wird der Einfachheit halber darauf verzichtet, Berichtigungen anzugeben. |