352 | Der alten Form des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses entspricht nicht einfach eine der heutigen Erlassformen, da in allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse sowohl befristete, dem Referendum unterliegende, wie auch nicht dem Referendum unterliegende rechtsetzende Normen gekleidet wurden. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, welche heutige Erlassform dem allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss entspricht: das Bundesgesetz, wenn der Erlass dem Referendum unterstand, und die Verordnung der Bundesversammlung im anderen Fall. |