Ausnahme 5: Fundstelle im BBl

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 5. Titel Verordnungen der Departemente > 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung > 5. Abschnitt Hauptteil > Verweisung > Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR > Ausnahmen > Ausnahme 5: Fundstelle im BBl

Ausnahme 5: Fundstelle im BBl

PDF document Previous pageReturn to chapter overview Next page
110Zitiert man einen Erlass, der noch nicht in Kraft ist, so gibt man zusätzlich zur SR-Fundstelle die Fundstelle in der AS an. Falls ein referendumspflichtiger Erlass noch nicht in der AS publiziert ist, gibt man die Fundstelle der Referendumsvorlage im BBl an.

Beispiele zu den Randziffern 107, 108, 109, 110:

Art. 7Entschädigung der Mitglieder des Institutsrats

Der Bundesrat legt die Entschädigung der Mitglieder des Institutsrats fest. Artikel 6a des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20004 (BPG) ist anwendbar.

Art. 12Personalrecht

1 Die Geschäftsleitung und das übrige Personal unterstehen dem BPG6.

2 Das Institut ist der Arbeitgeber nach Artikel 3 Absatz 2 BPG.

 

4SR 172.220.1
6SR 172.220.1

è AS 2011 6515

 

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf …
in Ausführung des Übereinkommens vom 28. Mai 19992 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
(Übereinkommen von Montreal),

verordnet:
 

Art. 1Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt, soweit nicht das Übereinkommen von Montreal anwendbar ist, für jede Inlandbeförderung und internationale Beförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern…

 

2SR 0.748.411

è *AS 2005 4243