Allgemeine Bestimmungen

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65Abgesehen von Anhängen zur Aufhebung und zur Änderung anderer Erlasse (vgl. Rz. 48) können Bestimmungen eines Erlasses in Anhängen plat­ziert werden, wenn dies die Verständlichkeit des Erlasses erhöht. Dieses Vorge­hen ist insbesondere angezeigt, wenn der Regelungsgegenstand nicht mit der üblichen Struktur der Artikelgliederung dargestellt werden kann oder wenn zur korrekten Anwendung des Erlasses grafische Darstellungs­methoden unum­gänglich sind.
Typische Beispiele sind:
a.umfangreiche Listen oder Tabellen;        
è AS 2007 1023, Anhang 1 (Frequenztabellen), AS 2012 2147 (Listen chemischer Stoffe), AS 2006 1945, Anhang 1 (Datenkataloge mit Zugriffsrechten für Informationssysteme), AS 2008 5343, Anhang (Gebührentarif)
b.normative Grafiken (insbesondere Piktogramme) und Tabellen;
è AS 2007 821, Anhang 1 Ziffern 1 und 7; AS 2011 1985, Beilage
c.nicht normative Grafiken, d. h. solche, die den Normtext illustrieren;
è AS 2001 334, Anhang 5
d.umfangreiche Begriffsbestimmungen oder Listen mit Entsprechungen von
Ausdrücken;
è AS 2007 6267, Anhang 1
e.umfangreiche Listen von Verweisen insbesondere auf Rechtsakte der EU.
è AS 2010 4045, Anhang
66Nicht normative Grafiken (vgl. Rz. 65 Bst. c) sind zulässig, soweit sie das Verständ­nis komplexer oder sehr technischer materieller Bestimmungen erleichtern.
67Die Verwendung von Farben ist nur für normative Grafiken (insbesondere Piktogramme, vgl. Rz. 65 Bst. b) erlaubt.
è AS 2009 4241; AS 2011 3477, Energie-Etiketten in Anhang 3.6.
68Hat ein Erlass mehrere Anhänge, so werden diese in der Reihenfolge der betreffenden Erlass­bestimmungen angeordnet und mit arabischen Ziffern nummeriert è AS 1999 476.
69Der Zusammenhang zwischen Erlasskörper und Anhang muss immer ge­wahrt sein. Im Erlasstext wird mittels einer Bestimmung mit normativem Cha­rakter auf den Anhang verwiesen (z.B.: «Betriebe wer­den zu­gelassen, wenn sie die Anforderungen nach Anhang 1 erfüllen.»). Im Anhang ist – oben rechts und in Klammern, unter der Nummerierung – auf die entspre­chende Bestim­mung des Erlasses zu verweisen (vgl. Rz. 93). Der Wortlaut im Erlasskörper und der Titel des Anhangs müssen möglichst übereinstimmen.
Beispiel:
Art. 17Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe

1 Die Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Artikel 20 Absatz 1 FMV findet sich in Anhang 2.

 

Anhang 2

(Art. 17 Abs. 1)

Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (Zusatzstoffliste)

 

è *AS 2011 5699

Zur Änderung von Anhängen und zur Ergänzung eines Erlasses um einen weiteren Anhang vergleiche die Randziffern 297 und 298.