Grundsatz

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252Die Verwaltungsverordnungen sollten so einheitlich wie möglich ge­staltet werden. Dafür müssen sie gewisse Minimalanforderungen erfüllen. Grundsätzlich gelten für die Verwaltungsverordnungen die in diesen Richtlinien enthaltenen Regeln für rechtsetzende Erlasse. Jedoch sind die folgenden Besonderheiten zu beachten: