58 | Geht es bloss darum, dass mehrere Verordnungen gleichzeitig in Kraft treten oder dass Verordnungen, die sich auf ein Gesetz stützen, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten, so ist in aller Regel keine Verknüpfung nötig. Der Verordnungsgeber nennt in den Verordnungen direkt das gewünschte Datum. |