Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 2. Titel Verordnungen der Bundesversammlung > 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung > 5. Abschnitt Hauptteil > Verweisung > Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht > Ausgestaltung von Verweisen > Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird? > Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte

Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte

PDF document Previous pageReturn to chapter overview Next page
136Wird ein EU-Rechtsakt bereits im Ingress angeführt, so enthalten spätere Verweise auf diesen Rechtsakt keine Fussnote mehr (vgl. Rz. 108).
Beispiel:

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel …,
in Ausführung des Abkommens vom …2 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über …, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 79/883 in der für die Schweiz gemäss Ziffer 3 des Anhangs zu diesem Abkommen jeweils verbindlichen
Fassung,

verordnet:

Art. 4

Die Mindesteigenschaften gemäss Anhang I Ziffer I Buchstabe A der Verordnung (EWG) Nr. 79/88 gelten auch für …

 

2SR 0.999.999.9
3Verordnung (EWG) Nr. 79/88 der Kommission vom 13. Januar 1988 zur Festsetzung von Qualitäts-
normen für Kopfsalat, krause Endivie und Eskariol sowie für Gemüsepaprika.