Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde

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Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde

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21a*Bedarf der Erlass aufgrund des übergeordneten Rechts der Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde, so wird unterhalb des Datums die Formulierung «Von … genehmigt am …» aufgenommen.
Beispiel:        

Verordnung des ETH-Rates
über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

(Personalverordnung ETH-Bereich, PVO-ETH)

 

Änderung vom 12. Dezember 2018

 

Vom Bundesrat genehmigt am 26. Juni 2019

 

è *AS 2019 2023

* Randziffer eingefügt durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 25. Okt. 2021.