Offizieller Kurztitel

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 4. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht > 4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen > Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags > Bestimmung über die Genehmigung von Notenaustauschen Schengen/Dublin > Titel eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung eines Notenaustauschs im Bereich Schengen/Dublin > Offizieller Kurztitel

Offizieller Kurztitel

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382Hat der EU-Rechtsakt einen offiziellen, d. h. im Titel des Rechtsakts explizit genannten Kurztitel, so kann dieser nach Randziffer 134 verwendet werden. Dabei wird der Rechtsakt mit seiner Nummer am Ende in Klammern angegeben.
Beispiel:

Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtsakts:
 

Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

è ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60

Titel des Notenaustauschs:
 

Notenaustausch vom 21. August 2008

zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der VIS-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 767/2008)

(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

è AS 2010 2073