213 | In Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses wird die Genehmigung ausgesprochen, und zwar mit der Formel «wird genehmigt». Dabei muss der Titel des zu genehmigenden Vertrags – anders als im Titel des Bundesbeschlusses (vgl. Rz. 195–200) – vollständig zitiert werden. |
Beispiel: |
Bundesbeschluss
vom 1. Oktober 2010
… Art. 1 1 Das Abkommen vom 30. Juni 20093 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.
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214 | Im Falle eines Zusatzes (z.B. Revision, Zusatzprotokoll) zu einem bestehenden Vertrag werden die Daten und die Fundstellen sowohl des Grundvertrags wie der Änderung angegeben: |
Beispiel: |
Art. 1 1 Das Zusatzprotokoll vom 24. Januar 20023 über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen vom 4. April 19974 über Menschenrechte und Biomedizin wird genehmigt.
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215 | Ein völkerrechtlicher Vertrag kann nicht nur in Form einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde, sondern auch in Form eines Notenaustauschs oder eines Briefwechsels geschlossen werden. Da Notenaustausche und Briefwechsel gewöhnlich nicht am gleichen Tag unterzeichnet werden, trägt ein solcher Vertrag in der Regel ein doppeltes Datum, zum Beispiel: |
«Notenaustausch vom 8. / 11. August 2008» |
«Briefwechsel vom 10. Juli / 11. August 2008» |
«Briefwechsel vom 10. Juli 2007 / 11. August 2008». |