224 | Ziffer II des Bundesbeschlusses über den direkten Gegenentwurf folgt nachstehendem Beispiel: |
II Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die am 18. Dezember 2008 eingereichte Volksinitiative «jugend + musik» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. |