386 | Werden mit einem einzigen Bundesbeschluss mehrere Notenaustausche genehmigt, so ist es nicht zweckmässig, im Bundesbeschlusstitel sämtliche Notenaustausche nach den Mustern unter Rz. 385 aufzulisten. In diesem Fall ist eine kreative Lösung gefragt; diese ist zusammen mit dem BJ und der BK zu formulieren, damit gewährleistet ist, dass der Titel dennoch inhaltlich zutreffend und aussagekräftig ist. |
Der Titel des Bundesbeschlusses könnte etwa nach folgendem Muster formuliert werden: |
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 13. Juni 2008 |