Genehmigung mehrerer Notenaustausche

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 5. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht  > 1. Abschnitt Titel > Titel eines Bundesbeschlusses über die Übernahme und Umsetzung von Rechtsakten im Bereich Schengen/Dublin  > Genehmigung mehrerer Notenaustausche

Genehmigung mehrerer Notenaustausche

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386Werden mit einem einzigen Bundesbeschluss mehrere Notenaustausche genehmigt, so ist es nicht zweckmässig, im Bundesbeschlusstitel sämtliche Notenaustausche nach den Mustern unter Rz. 385 aufzulisten. In diesem Fall ist eine kreative Lösung gefragt; diese ist zusammen mit dem BJ und der BK zu formulieren, damit gewährleistet ist, dass der Titel dennoch inhaltlich zutreffend und aussagekräftig ist.
Der Titel des Bundesbeschlusses könnte etwa nach folgendem Muster formuliert werden:

Bundesbeschluss

über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU
betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Anpassung des Schengener Informationssystems

(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

 

vom 13. Juni 2008

è *AS 2008 5111