Inkrafttreten

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 4. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht > 5. Abschnitt Schlussbestimmungen > Entrée en vigueur

Inkrafttreten

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231Einfache (d. h. nicht referendumspflichtige) Bundesbeschlüsse treten in der Regel am Tag nach ihrer Verabschiedung in Kraft, sodass auf eine Inkrafttretensbestimmung verzichtet wird. Das Inkrafttreten der übrigen (d. h. der referendumspflichtigen) Bundesbeschlüsse muss in der Regel wie bei den Gesetzen geregelt werden (Rz. 172186).