Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem fakulativen Referendum untersteht

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Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem fakulativen Referendum untersteht

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226Die Referendumsklausel lautet wie folgt:

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. [1, 2 oder 3] BV).