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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 4. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht > 5. Abschnitt Schlussbestimmungen > Referendumsklausel > Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem fakulativen Referendum untersteht
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. [1, 2 oder 3] BV).