Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht

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Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht

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225In Bundesbeschlüssen über den Beitritt zu Organisationen für kollek­tive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV) lautet die Referendumsklausel wie folgt:

Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet (Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV).