70 |
Teil Titel Kapitel Abschnitt Artikel Absatz
Buchstabe Ziffer Strich |
2. Titel: Obligatorische Krankenpflegeversicherung 4. Kapitel: Leistungserbringer 4. Abschnitt: Tarife und Preise Art. 52 Analysen und Arzneimittel, Mittel und Gegenstände 1 Nach Anhören der zuständigen Kommissionen und unter Berücksichtigung der Grundsätze nach den Artikeln 32 Absatz 1 und 43 Absatz 6: a. erlässt das Departement: 1. eine Liste der Analysen mit Tarif, – … |
71 | In alten Gesetzen (insbes. den sog. Kodifikationen) gibt es teilweise Abweichungen von dieser Struktur. Insbesondere finden sich auch noch Einheiten wie «Buch», «Abteilung» usw. (vgl. z.B. das Zivilgesetzbuch [ZGB] oder das Strafgesetzbuch [StGB]). Diese abweichenden Systeme können bei Teilrevisionen beibehalten werden. |