62 | Soll ein Erlass nur für eine von vornherein bestimmte Dauer in Kraft gesetzt werden, so sind die Daten des In- und des Ausserkrafttretens festzulegen (in der Regel mit der Formel: «… tritt am … in Kraft und gilt bis zum …»). |
Beispiel: |
Art. 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. |
63 | Der Hinweis auf kommende Erlasse, z.B. «… gilt bis zum Inkrafttreten des …gesetzes», muss zurückhaltend verwendet und mit einer Maximalbefristung verbunden werden («… längstens aber bis zum …»). |
64 | In Bezug auf die besonderen Fragen, die sich bei der Befristung von Änderungserlassen stellen, siehe die Randziffern 279, 280 und 281 (Suspendierung und vorübergehende Änderung). |