1. Zweck, Adressatinnen und Adressaten

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1. Zweck, Adressatinnen und Adressaten

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Die Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes (GTR) regeln die formale Gestaltung der Erlasse des Bundes. Sie sollen ein einheitliches Erscheinungsbild der Erlasse sicherstellen, die im Bundesblatt (BBl), in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) und in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) veröffentlicht werden. Sie werden von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz und dem Sekretariat der parlamentarischen Redaktionskommission erarbeitet.

Aus dem Zweck ergibt sich, dass die in den GTR festgelegten Regeln sich an alle Bundesbehörden (Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung, eidgenössische Gerichte) richten: Die formalen Anforderungen an Erlasse, die amtlich publiziert werden, bestehen unabhängig von der erlassenden Behörde. Die GTR gelten auch für Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ausserhalb der Bundesverwaltung stehen und denen der Bund Rechtssetzungsaufgaben übertragen hat.