268 | Verwaltungsverordnungen des Bundesrates werden grundsätzlich im Bundesblatt veröffentlicht. |
269 | Die Departemente und die ihnen unterstellten Verwaltungseinheiten sollten aus Gründen der Transparenz und der Information Verwaltungsverordnungen, die von allgemeinem Interesse sind, in geeigneter Form zum Beispiel im Internet veröffentlichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verordnungen auf Seiten publiziert sind, die von der Einstiegsseite aus leicht aufzufinden sind, und dass ihre Adressen möglichst bestehen bleiben. |