177 | Das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verschiedenen Zeitpunkten kann im Erlass selber festgelegt werden. Für die entsprechenden Schlussbestimmungen ist die folgende Formel zu verwenden: |
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es wie folgt in Kraft:
3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. |
178 | Falls ein Grossteil der Bestimmungen gleichzeitig und nur ganz wenige Bestimmungen zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten sollen, empfiehlt sich folgende Inkrafttretensformel: |
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es wie folgt in Kraft:
3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. |
179 | Sollen hingegen mehrere Bestimmungen zu einem anderen Zeitpunkt als der Rest des Gesetzes in Kraft treten, so kann die Formel auch wie folgt lauten: |
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es wie folgt in Kraft:
3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. |