60 | Zum rückwirkenden Inkrafttreten im Allgemeinen vergleiche Gesetzgebungsleitfaden, Rz. 1008, 1009 und 1028–1030. |
Muss ein Erlass rückwirkend in Kraft gesetzt werden, so wird die Inkrafttretensformel mit dem Ausdruck «rückwirkend» ergänzt, nach folgendem Muster:
Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den … in Kraft. |
Für das rückwirkende Inkrafttreten von Gesetzen vergleiche Randziffer 174.