Rückzug von Vorbehalten

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Rückzug von Vorbehalten

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218Das Parlament kann den Bundesrat ausdrücklich ermächtigen, Vorbehalte später wieder zurückzuziehen, wenn sich zum Beispiel die Rechtslage in der Schweiz seit dem Vertragsabschluss geändert hat.
Beispiel:

Art. 3

1 Sofern bei Inkrafttreten des Übereinkommens für die Schweiz die Strafbestimmung über die Verantwortlichkeit des Unternehmens noch nicht in Kraft stehen sollte, wird der Bundesrat ermächtigt, bei der Ratifikation folgenden Vorbehalt anzubringen:        
«Die Schweiz behält sich das Recht vor, Artikel 2 sowie Artikel 3 Ziffern 1 und 2 bezüglich der Verantwortlichkeit juristischer Personen nicht anzuwenden».

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diesen Vorbehalt zurückzuziehen, wenn er gegenstandslos geworden ist.

è *AS 2003 4241