2. Im Ingress

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 5. Titel Verordnungen der Departemente > 1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung > 5. Abschnitt Hauptteil > Verweisung > Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht > Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in Verordnungen (Gesamtpaket) > 2. Im Ingress

2. Im Ingress

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370Im Ingress von Verordnungen wird nicht auf die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen verwiesen; es wird nur auf Landesrecht (im Normalfall also auf die einschlägige gesetzliche Grundlage) verwiesen.