Volksinitiativen mit direktem Gegenentwurf

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Volksinitiativen mit direktem Gegenentwurf

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193Der Titel eines Bundesbeschlusses zu einer Volksinitiative, der ein direkter Gegenentwurf oder ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, weist keine Besonderheiten auf (z.B. BBl 2010 4241 mit direktem Gegenentwurf, BBl 2009 8757 mit indirektem Gegenvorschlag).
194Der Titel des Bundesbeschlusses über den direkten Gegenentwurf stellt den Zusammenhang zur Volksinitiative her.
Beispiel:

Bundesbeschluss

über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer
im Rahmen der Bundesverfassung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative
«Für die Ausschaffung krimineller Ausländer [Ausschaffungs­initiative]»)

 

vom 10. Juni 2010

è *BBl 2010 4243