192 | Bundesbeschlüsse über Volksinititativen müssen deren Titel – wie auch den übrigen Wortlaut – unverändert aus der Verfügung der BK über die Vorprüfung übernehmen. Der Titel der Volksinitiative steht immer zwischen Anführungszeichen und beginnt in jedem Fall mit einem Grossbuchstaben. |
Beispiel: |
Bundesbeschluss
vom 1. Oktober 2010 |