Volksinitiativen

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Volksinitiativen

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192Bundesbeschlüsse über Volksinititativen müssen deren Titel – wie auch den übrigen Wortlaut – unverändert aus der Verfügung der BK über die Vorprüfung übernehmen. Der Titel der Volksinitiative steht immer zwischen Anführungszeichen und beginnt in jedem Fall mit einem Grossbuchstaben.
Beispiel:

Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»

 

vom 1. Oktober 2010

è BBl 2010 6553