60 | Zum rückwirkenden Inkrafttreten im Allgemeinen vergleiche Gesetzgebungsleitfaden, Rz. 1008, 1009 und 1028–1030. |
Muss ein Erlass rückwirkend in Kraft gesetzt werden, so wird die Inkrafttretensformel mit dem Ausdruck «rückwirkend» ergänzt, nach folgendem Muster:
Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den … in Kraft. |
Für das rückwirkende Inkrafttreten von Gesetzen vergleiche Randziffer 174.
174 | Soll das Gesetz rückwirkend in Kraft gesetzt werden, so wird dies explizit angeordnet: |
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es rückwirkend auf den … in Kraft. 3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. |
Soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen, so wird dies ebenfalls explizit vorgesehen: |
… 3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten; er kann das Gesetz rückwirkend in Kraft setzen. |