Rückwirkendes Inkrafttreten

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Rückwirkendes Inkrafttreten

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60Zum rückwirkenden Inkrafttreten im Allgemeinen vergleiche Gesetzgebungsleitfaden, Rz. 1008, 1009 und 1028–1030.

Muss ein Erlass rückwirkend in Kraft gesetzt werden, so wird die Inkrafttretensformel mit dem Ausdruck «rückwirkend» ergänzt, nach folgendem Muster:

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den … in Kraft.

 

Für das rückwirkende Inkrafttreten von Gesetzen vergleiche Randziffer 174.

174Soll das Gesetz rückwirkend in Kraft gesetzt werden, so wird dies explizit angeordnet:

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es rückwirkend auf den … in Kraft.

3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

 

Soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen, so wird dies ebenfalls explizit vorgesehen:

3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten; er kann das Gesetz rückwirkend in Kraft setzen.