55 | Das Inkrafttreten ist auf ein bestimmtes Datum festzulegen. Die Formel «… tritt sofort in Kraft» ist unzulässig. In der Regel ist das Inkrafttreten auf den 1. Tag eines Monats festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass der Erlass mindestens fünf Tage vor seinem Inkrafttreten in der AS publiziert werden muss (Art. 7 Abs. 1 PublG, Art. 10 und 11 PublV) und dass vor der Publikation das Publikationsverfahren des KAV zu durchlaufen ist. |
Beispiel: |
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. |
Für das Inkrafttreten von Gesetzen vergleiche die Randziffern 171–186. |