246 | Die Gestaltung der Unterschriftenrubrik richtet sich, abhängig vom erlassenden Organ, nach den folgenden Beispielen (französische und italienische Erlasstexte folgen hier anderen Interpunktionsregeln): |
Der Bundespräsident: Ueli Maurer |
Simonetta Sommaruga |
Pascal Strupler |
Sind für den Erlass einer Verordnung zwei Behörden gemeinsam zuständig, so stehen beide Unterschriften: |
Doris Leuthard |
Steht im Ingress «… im Einvernehmen mit …» (vgl. Rz. 236), so erscheint in der Unterschriftenrubrik nur die federführende Behörde. |