Gestaltung der Unterschriften

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Gestaltung der Unterschriften

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246Die Gestaltung der Unterschriftenrubrik richtet sich, abhängig vom erlassenden Organ, nach den folgenden Beispielen (französische und italienische Erlasstexte folgen hier anderen Interpunktionsregeln):
22. Juni 2012Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer
 Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

 

28. Mai 2012Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement:

Simonetta Sommaruga

 

1. Juni 2012Bundesamt für Gesundheit:

Pascal Strupler

 

Sind für den Erlass einer Verordnung zwei Behörden gemeinsam zuständig, so stehen beide Unterschriften:
7. November 2012Eidgenössisches Departement des Innern:
Alain Berset
7. November 2012Eidgenössisches Departement für Umwelt,        Verkehr, Energie
und Kommunikation:

Doris Leuthard

 

Steht im Ingress «… im Einvernehmen mit …» (vgl. Rz. 236), so erscheint in der Unterschriftenrubrik nur die federführende Behörde.