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236Bei einer Verordnung ist in den Rahmensatz des Ingresses (vgl. Rz. 22) zusätzlich die Formulierung «im Ein­vernehmen mit …» aufzunehmen, wenn dies in der entsprechenden kompe­tenz­be­grün­denden Bestimmung im übergeordneten Erlass vorgese­hen ist.
Beispiel:

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),
im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 52 Absatz 5 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011 (BPV),

verordnet:

 

1SR 172.220.111.3

è AS 2005 2481

In einem solchen Fall erscheint in der Unterschriftenrubrik (vgl. Rz. 246) jedoch nur die Behörde, welche die Federführung hat.