Hinzufügen eines Anhangs

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 1. Titel Bundesgesetze > 2. Kapitel Änderungserlasse eines Gesetzes > 9. Abschnit Anhänge > Hinzufügen eines Anhangs

Hinzufügen eines Anhangs

PDF document Previous pageReturn to chapter overview Next page
297Werden einem Erlass ein oder mehrere Anhänge hinzugefügt, so wird dies im Erlasskörper des Änderungserlasses unter einer eigenen römischen Ziffer und mit der folgenden Formulierung angeordnet (vgl. die Rz. 65, 66, 67, 68, 69).

II

Diese Verordnung erhält neu einen Anhang … / neu die Anhänge … gemäss Beilage.

 

Wird einem Erlass, der bisher nur einen Anhang hat, ein Anhang hinzugefügt, so fügt das KAV dem bisherigen unnummerierten Anhang die Ziffer 1 hinzu; dies muss im Änderungserlass nicht ausdrücklich angeordnet werden.