Rückwirkendes Inkrafttreten

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Rückwirkendes Inkrafttreten

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60Zum rückwirkenden Inkrafttreten im Allgemeinen vergleiche Gesetzgebungsleitfaden, Rz. 1008, 1009 und 1028–1030.

Muss ein Erlass rückwirkend in Kraft gesetzt werden, so wird die Inkrafttretensformel mit dem Ausdruck «rückwirkend» ergänzt, nach folgendem Muster:

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den … in Kraft.

 

Für das rückwirkende Inkrafttreten von Gesetzen vergleiche Randziffer 174.